Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
Qualifizierungsinhalte / Umfang
Grundlage für Inhalt und Durchführung von Umschulungsmaßnahmen bildet §58 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Die Umschulung dauert zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit: 24 Monate (Vollzeit).
Die Inhalte der Umschulung richten sich nach der geltenden Ausbildungsordnung und dem aktuellen Rahmenlehrplan. Sie umfassen die Schwerpunkte:
- Grundlagen der industriellen Fertigung
- Herstellung von Bauteilen mit manuellen und maschinellen Fertigungsverfahren
- Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen
- Herstellen von Formteilen
- Programmieren von Baugruppen, Maschinen und Systemen
- Bearbeiten von komplexen Aufträgen im Einsatzgebiet
- Praktikum